Tag des offenen Denkmals 2022
.
Der Tag des offenen Denkmals hat in der Fliegenden Ente Tradition: Seit 2016 nehmen wir daran teil. Auch am kommenden Sonntag, dem 11. September 2022, werden wir wieder ein passendes Programm präsentieren. Dazu gibt’s natürlich unser gewohntes Angebot an Speisen und Getränken — diesmal bereits ab 11 Uhr!
.
Neben herzhaften Mittagessen und köstlichen Kuchen bieten wir an diesem besonderen Tag aber auch eine kleine Exkursion auf unserem denkmalgeschützten Hof an. Wir haben das diesjährige Motto des Tags aufgegriffen und füllen es mit Inhalten. „KulturSpur: Von Völzberg nach Lothringen und zurück“.
Im Mittelpunkt steht ein seltsames, gewachsenes Gebäudeensemble: die Hühnerwerkstatt. Entstanden ist die Wortkombination aus dem alten Fachwerk-Hühnerstall und einem gemauerten, rissigen Anbau, der als Werkstatt genutzt wurde. Unscheinbar, eher zum Abreißen bestimmt, so war die Meinung vieler.
Einige Jahre später erkennt man nun die Schönheit, die ein solches Gebäude haben kann — wenn man sich kümmert. Schaut man genauer hin, dann werden Geschichten daraus.
Folgen wir also der „KulturSpur“, die dieses Gebäude legt: Sie führt uns zuerst in unser Nachbardorf, von dort nach Lothringen. Dann benutzen wir den Zug: Auf der (nicht mehr vorhandenen) Südbahntrasse kehren wir zurück in den Vogelsberg und machen einen Abstecher nach Lauterbach — bevor wir zur Entspannung ins Kulturcafé Fliegende Ente zurückgehen.

Geplant ist: Die Exkursionen finden von 11 Uhr bis 16 Uhr zu jeder vollen Stunde statt. Das Leben ist allerdings ein Eichhörnchen, richtig? 🙂
Normales, festes Schuhwerk ist für die Exkursion ausreichend. Arbeitsschuhe sind nicht notwendig. High Heels sind nicht geeignet.
Falls es regnen sollte, reduzieren wir die sowieso schon kurze Exkursion von 200 Metern auf 70 Meter. Bringen Sie aber trotzdem im Zweifel eine Regenjacke mit.
Die Verantwortung für Schäden liegt bei jedem Teilnehmer und jeder Teilnehmerin selbst. Eine Haftung für alle denkbaren Schäden durch den Veranstalter ist ausgeschlossen, soweit nicht seinerseits grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Das weitere Kleingedruckte halten wir kurz: Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Exkursion. Jegliche Ansprüche an den Veranstalter sind ausgeschlossen.