Das Motto 2019
Modern(e): Umbrüche in Kunst und Architektur
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Wenn man in einem kleinen Vogelsberger Dorf lebt, was soll man dann mit dem diesjährigen Motto zum Tag des offenen Denkmals anfangen? „Modern(e): Umbrüche in Kunst und Architektur“ — puh, das klingt nach schwerer Kost!
Kunst — gibt’s hier so etwas überhaupt? Architektur — naja, so etwas haben wir. Doch wie jedes Jahr seit 2012 werden wir, Anke Feil und Frank Jermann, wieder einen unterhaltsamen und eloquenten Bogen spannen von der Vogelsberger Realität hin zum Motto des Tages. Dabei werden Vorträge, Beispiele, Erfahrungen und Fachgespräche im Mittelpunkt stehen.
Bringen Sie ein wenig Zeit mit. Wir werden unser Bestes tun, um Sie mit Informationen zu füttern und mit Kulinarischem zu verwöhnen. Oder umgekehrt?
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Das Programm
Es erwartet Sie — wie jedes Jahr — wieder ein interessantes und abwechslungsreiches Programm: Vorträge zum Thema des Tages, Fachgespräche, eventuell auch handwerkliche Vorführungen.
Im Laufe von mehr als acht Jahren Instandsetzung und Beratungstätigkeit in der Region (und darüber hinaus) sind wir auf eine Menge erzählenswerte Geschichten gestossen, die wir unter dem aktuellen Motto des Tages für Sie aufbereiten werden.
Rückblick
Wir sind seit 2012 dabei beim Tag des offenen Denkmals, dieses Jahr also bereits zum achten Mal! 2019 werden wir die einzigen Privatleute sein, die in der Vogelsbergregion ihr Denkmal vorstellen. Das war früher anders: Da waren andere Private dabei …
Seit der Eröffnung unseres Kulturcafés haben wir unsere Aktivitäten zu den Tagen des offenen Denkmals intensiviert. Wie wir die jeweiligen Themen umgesetzt haben, können Sie hier nachlesen:
- Tag des offenen Denkmals 2016 (Gemeinsam Denkmale erhalten)
- Tag des offenen Denkmals 2017 (Macht und Pracht)
- Tag des offenen Denkmals 2018 (Entdecken, was verbindet)
Details
Der Eintritt ist kostenlos. Wir werden von 11 bis 18 Uhr für Sie da sein.
Die Verantwortung für erlittene oder verursachte Schäden liegt bei jedem Teilnehmer und jeder Teilnehmerin selbst. Eine Haftung für alle denkbaren Schäden durch den Veranstalter ist ausgeschlossen, soweit nicht seinerseits grobe Fahrlässigkeit vorliegt.